Risikolebensversicherung: Gesundheitsprüfung


Informieren Sie sich hier über die Gesundheitsprüfung bei einer Risikolebensversicherung:

Die Beiträge, die für die Risikolebensversicherung aufgebracht werden müssen, orientieren sich in erster Linie an versicherungsmathematischen Vorgaben zur Lebensdauer der Menschen. Daher spielen insbesondere Faktoren wie Lebensalter und Geschlecht eine wichtige Rolle für die Ermittlung der Versicherungsprämie. Da der Gesundheitszustand der versicherten Person sowie der Tatbestand des Rauchens unter Umständen zu einem früheren Tod führen können, nehmen die Versicherungsgesellschaften beim Abschluss der Risikolebensversicherung immer auch eine Gesundheitsprüfung für die Lebensversicherung vor. Sofern bei der Gesundheitsprüfung einer Risikolebensversicherung Beeinträchtigungen zu Tage treten, wird unter Umständen die Versicherungsprämie erhöht. Werden bei der Gesundheitsprüfung einer Risikolebensversicherung gar chronische Krankheiten festgestellt, die die Lebensdauer negativ beeinflussen können, kann der Antragsteller von der Versicherungsgesellschaft sogar abgelehnt werden.

Gesundheitsprüfung einer Risikolebensversicherung im Antrag

Um die Gesundheitsprüfung einer Risikolebensversicherung durchführen zu können, haben die Versicherungsunternehmen bereits im Versicherungsantrag verschiedene Fragen integriert, die der Antragsteller beantworten muss. Zu den Fragen zur Gesundheitsprüfung einer Risikolebensversicherung gehören beispielsweise Fragen zu Größe und Gewicht (zur Erkennung von Übergewicht), aber auch die Frage nach bestehenden Erkrankungen, nach Krankenhausaufenthalten in den letzten Jahren sowie nach aktuellen Behandlungen durch den Hausarzt.

Auch regelmäßig einzunehmende Medikamente oder Allergien müssen hier genannt werden. Sofern Vorerkrankungen vorliegen oder der Antragsteller aktuell in Behandlung ist, müssen die jeweiligen Erkrankungen bei der Gesundheitsprüfung der Risikolebensversicherung bereits im Versicherungsantrag genau benannt werden. Dabei gilt, dass die Fragen zur Gesundheitsprüfung unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind. Sollten Angaben vergessen oder mutwillig verschwiegen werden, die im Todesfall als Todesursache erkannt werden oder die letztlich zum Tode geführt haben, wird die Versicherung unter Umständen von der Leistung befreit und die Zahlungen der Beiträge zur Risikolebensversicherung waren umsonst.

Rückfrage beim behandelnden Arzt

Kann der Antragsteller die Fragen nach dem persönlichen Gesundheitszustand bei der Gesundheitsprüfung einer Risikolebensversicherung nicht vollständig beantworten, kann er alternativ auch seinen Hausarzt oder aber das behandelnde Krankenhaus benennen und diese von der Schweigepflicht entbinden. So kann die Versicherung beim Hausarzt oder aber dem behandelnden Arzt im Krankenhaus nachfragen und nähere Informationen zum Gesundheitszustand des Antragstellers erhalten.